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Klasse |
Beschreibung |
Vor- |
Befristung |
Einschluss |
Pflicht- |
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A |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst- |
Kein |
Keine |
A1 |
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A |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst- |
Kein |
Keine |
A1 |
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A1 |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschw. von: |
Kein |
Keine |
M |
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M |
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschw. von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungs- |
Kein |
Keine |
Keine |
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S |
Dreirädrige Krafträder (Trikes) oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschw. von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungs- motor von nicht mehr als 50 cm3. |
Kein |
Keine |
Keine |
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B |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz- |
Kein |
Keine |
M |
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BE |
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraft- |
Klasse |
Keine |
Keine |
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C1 |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führer - |
Klasse |
bis zur Vollendung des 50. Le- |
Keine |
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C1E |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zuässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leerm. des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
Klasse |
bis zur Vollendung des 50. Le- |
BE |
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C |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führer - |
Klasse |
auf 5 Jahre |
C1 |
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CE |
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge / Sattelkraftfahrzeuge). |
Klasse |
auf 5 Jahre |
BE |
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D1 |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zuläss- |
Klasse |
auf 5 Jahre |
Keine |
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D1E |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamt- |
Klasse |
auf 5 Jahre |
BE |
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D |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zul. Gesamtm. von nicht mehr als 750 kg). |
Klasse |
auf 5 Jahre |
D1 |
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DE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
Klasse |
auf 5 Jahre |
BE |
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T |
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart be- |
Kein |
Keine |
M |
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L |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Ver- |
Kein |
Keine |
Keine |
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