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Mindeststunden Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten |
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Ungeachtet der Mindeststunden darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst abschließen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Bewerber die Ausbildungsziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht hat. |
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Erwerb der Klasse |
Voraussetzungen |
Grundstoff |
Klassen-spezifischer Stoff |
Gesamt- |
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L |
kein Vorbesitz vorgeschrieben |
12 |
2 |
14 |
|
T |
kein Vorbesitz vorgeschrieben |
12 |
6 |
18 |
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Bei gleichzeitiger Beantragung von 2 (oder mehr) Fahrerlaubnissen muss der Grundstoff nur einmal ab-solviert werden. Z.B.: Beantragung Klasse A+B -> 12 DStd Grundstoff + 4 DStd (Kl. A) + 2 DStd (Kl. B) |
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Mindeststunden Praktischer Unterricht zu je 45 Minuten |
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Ungeachtet der Mindeststunden darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst abschließen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Bewerber die Ausbildungsziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht hat. |
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Erwerb |
Voraussetzungen |
Grundausbildung |
Besondere Ausbildungsfahrten |
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ÜL |
AB |
NF |
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L |
keine praktische Ausbildung |
keine |
keine |
keine |
keine |
|
T |
keine Voraussetzungen |
Ja |
keine |
keine |
keine |
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