Neuerungen 2011

Führerschein: Begleitetes Fahren mit 17 wir Dauerrecht

Ab 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) nach langjährigen Modellversuchen gesetzlich fest verankert. Nach Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Kabinettsentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu.

Biokraftstoff E10 kommt

Ab 2011 soll zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten ein Benzin mit dem Zusatz Super E10 auf den Markt kommen. Es darf bis zu 10 % Bioethanol-Anteil aus zertifiziert nachhaltiger Produktion enthalten und soll zumindest von Neuwagen problemlos fahren werden können. Insbesondere Eigentümer älterer Fahrzeugmodelle sollten sich jedoch vor der ersten Betankung beim Fahrzeughersteller bzw. bei einem Markenhändler vergewissern, ob diese den neuen Kraftstoff vertragen. Die mit der Einführung des E10-Benzins umgesetzte EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie sieht zumindest bis Ende 2013 vor, dass auch weiterhin der bisherige Kraftstoff (Bestandsschutzsorte) ohne Aufpreis anzubieten ist. Weitere Informationen sind unter folgendem Link www.bmu.de zu finden.

Winterreifenpflicht

Die Neufassung der Winterreifenpflicht passierte am 26.11.2010 den Bundesrat. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen fährt, unterliegt der Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung. Welche Wetterverhältnisse als winterlich einzustufen sind, kann nun in der StVO nachgelesen werden: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte. Als Winterreifen werden Reifen mit der Bezeichnung M+S (= Matsch + Schnee) anerkannt. Auch viele Ganzjahresreifen sind mit dem M+S – Symbol ausgestattet.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind deutlich angehoben. Das Fahren ohne Winterreifen trotz winterlicher Verhältnisse wird mit 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen neben dem Punkt 80 Euro Bußgeld an.

Umweltzonen und Grenzwerte

Obwohl ein Rückgang der Feinstaubbelastung durch Umweltzonen kaum feststellbar ist, wächst deren Anzahl. Nur noch mit gelber oder grüner Plakette darf ab 1.1.2011 in den Umweltzonen von Wuppertal, Düsseldorf und Augsburg gefahren werden, in Osnabrück erst ab dem 03. Januar 2011. Nur die grüne Plakette soll ab 1. März 2011 in der neuen Leipziger Umweltzone akzeptiert werden, ab dem 1. Juli wird auch Bremen zur Grünplaketten-Zone. In Markgröningen soll ab 1. Juli 2011 eine Umweltzone eingerichtet werden, in der zunächst nur Fahrzeuge mit roter Plakette verboten sind.
Auch in Österreich wird mittlerweile über Umweltzonen nachgedacht. In Graz soll nach Plan ab 1.12.2011 eine Umweltzone an den Start gehen. Dafür sollen die Fahrzeuge in 7 Umweltklassen eingeteilt und mit einer jeweils andersfarbigen Umweltplakette gekennzeichnet werden.
Am 11. Juni 2011 läuft für die Ballungsräume Köln, Aachen, Warstein, Grevenbroich und Leipzig die 2007 von Deutschland beantragte befristete Ausnahmegenehmigung von der verpflichtenden Einhaltung der PM10-Grenzwerte aus. Die EU- Kommission geht davon aus, dass die Grenzwerte bis zum Ablauf der Frist erreicht werden. Für Feinstaub (PM 10) gelten zwei verbindliche Grenzwerte. Die durchschnittliche Jahreskonzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und eine Tages- konzentration von 50 Mikrogramm, die höchsten 35 Mai in einem Jahr überschritten werden darf.

Führerschein à la EU

Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie ist bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht umzusetzen, muss jedoch nicht vor dem 19. Januar 2013 angewendet werden. Ab 2013 werden in Deutschland u.a. nur noch Führerscheine mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgegeben, deren Erneuerung jedoch ohne erneute Prüfung beantragt werden kann. Von der Neueinführung regelmäßiger Gesundheitstests über die bereits bestehenden Verpflichtungen hinaus, z.B. für LKW-Fahrer, ist in Deutschland abgesehen worden. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig und müssen erst dann umgetauscht werden.

Wechselkennzeichen

Bis Mitte 2011 soll – wie auch in Österreich und in der Schweiz – das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt werden. Bisher vorgesehen ist, dass bis zu drei Fahrzeuge allerdings nur wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Die nicht genutzten Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem Fahrzeug mit der teuersten Versicherungsprämie richten; die Kaskoversicherung bleibt fahrzeuggebunden und muss für jedes Fahrzeug gesondert abgeschlossen werden. Es sollen nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können, d.h. ein PKW kann z.B. nicht mit einem Motorrad kombiniert werden. Unklar ist derzeit auch noch die Frage nach der Besteuerung der einzelnen Kfz.

Tagfahrleuchten werden Pflicht

Ab 7. Februar 2011 müssen laut EU-Richtlinie alle neuen PKW- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Für Nutzfahrzeugtypen gilt die Regelung erst ab August 2012. Die Tagfahrleuchten werden automatisch mit dem Motor eingeschaltet und verbrauchen deutlich weniger Strom als die Hauptscheinwerfer für das normale Abblendlicht. Sie sollen nur die Erkennbarkeit des Fahrzeugs verbessern, jedoch nicht die gesamte Fahrbahn ausleuchten. Sie ersetzen daher bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder bei Tunneldurchfahrten nicht das Abblendlicht, bei dem zudem auch die Rückleuchten aufleuchten. Eine Nachrüstpflicht mit Tagfahrleuchten ist nicht vorgesehen.

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen

Der bislang noch gültige, aber seit langem schon nicht mehr ausgestellte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verliert zum 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit. Wer ab Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dann den EU-Parkausweis, der bereits seit 2001 ausgegeben wird. Ansonsten kann mit einem Bußgeld gerechnet werden. Es daher zu empfehlen, den europäischen Parkausweis frühzeitig zu beantragen.

Wechselkennzeichen

Ein Kennzeichen für bis zu drei Kraftfahrzeuge soll es ab Mitte kommenden Jahres geben.
Die Kfz-Branche erhofft sich dadurch mehr Verkäufe. Laut Bundesverkehrsministerium werden die erforderlichen rechtlichen Änderungen derzeit auf den Weg gebracht.
Die Flexibilität bei der Kfz-Kennzeichnung wird somit deutlich erhöht. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an jeweils einem der Fahrzeuge genutzt werden.

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