Anforderung an das Prüfungsfahrzeug:
Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 4250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechenen sind
a) Länger der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m
b) zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1300 kg
c) tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg
d) Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar Breite und
    Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug
e) Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel
Sonderfahrten
- 3 Std. a. 45 Minuten Überlandfahrt
- 1 Std. a. 45 Minuten Autobahnfahrt
- 1 Std. a. 45 Minuten Dunkelheitsfahrt
 
Grundfahraufgaben:
- Anhängen des Anhängers mit anschließender Abfahrtkontrolle
- Rückwärts nach links in eine Straße rangieren
- Abhängen des Anhängers und Sicherung gegen Wegrollen
 
Übungsstunden nach Bedarf ...
 


Praxis
 


Theorie
keine theorie
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